Seit dem 27. April herrscht die Pflicht, im ÖPNV und in Läden und
Einkaufszentren eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bitte beachten Sie
dazu auch die Ausnahmen z.B. für Kinder unter 6 Jahren oder für
Menschen, die aufgrund einer Behinderung/Erkrankung keine Masken tragen müssen. Genaues unter:
https://coronavirus.stuttgart.de/item/show/692985

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